Fahrtauglichkeitsuntersuchung Gruppe 1 und 2

PKW (Gruppe 1):

Ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre

Kosten: 130 Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)

LKW/Bus/Taxi (Gruppe 2):

Bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre

Ab dem 50. Lebensjahr alle 3 Jahre

Kosten: 130 Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)

Auf Aufforderung vom Strassenverkehrsamt unter besonderen Umständen, wie z.B. nach einem Autounfall oder bei bestimmten schweren Erkrankungen (Gruppe 3): 

Kosten: je nach Aufwand 200-250Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)

Mitnehmen:

  • Medikamentenliste
  • Brille, falls Brillenträger (bitte keine Kontaktlinsen, da auch eine Kontrolle ohne Sehhilfe nötig ist)
  • Patienten mit Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit): Blutzuckerbüchlein, Langzeitzuckerwert vom Hausarzt (HbA1c, max. 3 Monate alt)
  • Patienten mit neurologischen Erkrankungen (Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose, Hirntumoren): Bericht der letzten neurologischen Untersuchung vom Neurologen (Spezialisten für neurologische Probleme)
  • Patienten mit Schlafapnoe und nächtlicher Maskenbeatmung: letzte Auswertung von der Lungenliga und/oder Pneumologen (Lungenspezialisten)
  • Patienten mit psychischen Problemen: Name von betreuenden Psychiater für Rückfragen