Fahrtauglichkeitsuntersuchung Gruppe 1 und 2
PKW (Gruppe 1):
Ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre
Kosten: 130 Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)
LKW/Bus/Taxi (Gruppe 2):
Bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Ab dem 50. Lebensjahr alle 3 Jahre
Kosten: 130 Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)
Auf Aufforderung vom Strassenverkehrsamt unter besonderen Umständen, wie z.B. nach einem Autounfall oder bei bestimmten schweren Erkrankungen (Gruppe 3):
Kosten: je nach Aufwand 200-250Fr. (bar oder mit Kreditkarte zahlbar)
Mitnehmen:
- Medikamentenliste
- Brille, falls Brillenträger (bitte keine Kontaktlinsen, da auch eine Kontrolle ohne Sehhilfe nötig ist)
- Patienten mit Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit): Blutzuckerbüchlein, Langzeitzuckerwert vom Hausarzt (HbA1c, max. 3 Monate alt)
- Patienten mit neurologischen Erkrankungen (Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose, Hirntumoren): Bericht der letzten neurologischen Untersuchung vom Neurologen (Spezialisten für neurologische Probleme)
- Patienten mit Schlafapnoe und nächtlicher Maskenbeatmung: letzte Auswertung von der Lungenliga und/oder Pneumologen (Lungenspezialisten)
- Patienten mit psychischen Problemen: Name von betreuenden Psychiater für Rückfragen